1.
Umfang und Gültigkeit
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche
Rechtsgeschäfte, sofern nicht schriftlich gegenteilige Vereinbarungen
getroffen werden. Mit Unterfertigung von Aufträgen und Vereinbarungen
anerkennt der Vertragspartner, dass diese Geschäftsbedingungen
angewendet werden. Angebote und Annahmen sowie Nebenabreden und
Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform, Schweigen gilt nie als Zustimmung. Unseren Verkaufs-,
Liefer- und Zahlungs-bedingungen entgegenstehende Bedingungen werden
von uns nicht anerkannt und werden nicht Grundlage des Vertragsabschlusses.
2. Lieferung und
Versand
Erfüllungsort für Lieferungen/Leistungen ist unser Geschäftssitz.
Die Lieferung der chemischen Produkte und Betriebsmittel erfolgt
in handels-üblicher Beschaffenheit und Verpackung. Generell
sind alle Preise ab Lager Asten kalkuliert. Vereinbarter Versand
der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers
ohne Speditions- oder Transportversicherung. Die angegebenen Lieferzeiten
werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber unverbindlich.
Bei Überschreitung der Lieferzeit hat der Besteller eine dem
Grund der Verzögerung angepasste mindestens 6-wöchige
Nachfrist zu setzen. Schadenersatz-ansprüche wegen Lieferverzug
oder aus diesem Grunde erfolgten Rücktritts werden ausgeschlossen,
ausgenommen bei Vorsatz
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich unverbindlich ab Lager Asten ohne MwSt.
Die angebotenen oder in aktuellen Preislisten ersichtlichen Preise
sind nur insoweit verbindlich, soweit auch die genannten Qualitäten
und Mengen unverändert und ungekürzt bestellt werden.
Wir sind auch nach Vertragsabschluss berechtigt, die Preise bei
einer wesentlichen Änderung der Umstände, die für
die Preisfestsetzung richtungweisend waren, den neuen Gegebenheiten
anzupassen.
Wird Zahlung mit Wechsel oder Scheck vereinbart, so gehen sämtliche
Wechsel- und Diskontspesen zu Lasten des Vertragspartners.
Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall
des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen
soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind,
zu ersetzen, wobei er sich weiters verpflichtet, maximal die Vergütung
des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus
der VO des BMWA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten
gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger
das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner,
pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 3,50 sowie für
die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro
Halbjahr einen Betrag von € 10,-- zu bezahlen. Für den
Fall des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen iHv 12% p.a. vereinbart.
4. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
aller Forderungen incl. Zinsen und Kosten aus der Geschäftsverbindung
mit dem Käufer in unserem Eigentum. Die Ware darf zuvor ohne
unsere Zustimmung weder weiterveräussert, verpfändet,
noch zur Sicherstellung übereignet werden. Der Käufer
ist verpflichtet, den Eigentumsvorbehalt in geeigneter Form Dritten
gegenüber kenntlich zu machen. Der Käufer tritt hiermit
zur Sicherung der Kaufpreisforderung seine Forderung aus einer
Weiterveräusserung an uns ab, wir nehmen diese Abtretung an.
Der Käufer hat uns hierzu alle für die Geltendmachung
der Forderung wesentlichen Unterlagen und Informationen unverzüglich
anch Aufforderung zu übergeben. Kommt der Vertragspartner
seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach,
so sind wir jederzeit berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware
zu fordern und diese auch eigenmächtig der Gewahrsame des
Käufers zu entziehen, der Käufer geniesst in diesem Fall
keinen Besitzschutz und erteilt im Voraus die Zustimmung zur Wegnahme
und zum Abtransport.
5. Annahmeverzug
Der Annahmeverzug des Käufers berechtigt uns auch ohne Nachfristsetzung
zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Nichterfüllung
oder zum Vertragsrücktritt.
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6.
Gewährleistung und Schadenersatz
Berechtigte Gewährleistungsansprüche sind nach unserer
Wahl durch Ersatzlieferung (Austausch), Mangelbehebung oder durch
angemessene Preisminderung zu beheben. Weitergehende Ansprüche
bestehen nicht. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate
und beginnt mit dem Zeitpunkt der Übergabe. Voraussetzung
für den Gewährleistungs-anspruch ist, dass der Käufer
den Mangel unverzüglich, spätestens binnen 48 Stunden
unter genauer Bezeichnung des Mangels schriftlich uns gegenüber
angezeigt und nachgewiesen hat, dass der Mangel im Zeitpunkt der Übergabe
vorhanden war. Mängel, die trotz sorgfältiger Prüfung
nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können, gelten
als genehmigt, wenn sie nicht unverzüglich nach Entdeckung
schriftlich angezeigt werden. Nach Geltendmachung eines Mangels
ist jede Verfügung über die Ware ohne unsere schriftliche
Zustimmung unzulässig. Aus Angaben in Prospekten, Katalogen
etc oder sonstigen schriftlichen und mündlichen Angaben, die
nicht ausdrücklich schriftlich in den Vertrag aufgenommen
wurden, können Gewährleistungsansprüche nicht abgeleitet
werden.
Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller oder sonstiger
Dritter können uns gegenüber nicht geltend gemacht werden.
Das besondere Rückgriffsrecht nach § 933b ABGB ist ausgeschlossen.
Wir haften für Schäden nur, sofern uns vom Kunden Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Bei grober Fahrlässigkeit
ist die Haftung überdies der Höhe nach begrenzt mit einer
Ersatzleistung unserer Betriebshaftpflichtversicherung. Die Haftung
für leichte Fahrlässigkeit, Ersatz von Folgeschäden,
Vermögensschäden, Zinsverlusten oder von Schäden
durch Ansprüche Dritter sind ausgeschlossen. Ersatzansprüche
verjähren überdies in 2 Jahren ab Kenntnis von Schaden
und Schädiger.
Fälle höherer Gewalt, auch wenn sie unseren Lieferanten
betreffen, berechtigen uns für die Dauer der Behinderung Lieferungen
auszusetzen oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Der Kunde ist in derartigen Fällen nicht berechtigt, Schadenersatz
oder Ersatzlieferung zu begehren. Als Ereignisse höherer Gewalt
gelten auch alle Ereignisse, die nur mit unverhältnismässig
hohen Kosten oder wirtschaftlich nicht vertretbaren Mitteln zu
verhindern sind.
7. Produkthaftung
Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) in der
jeweils gültigen Fassung oder aus anderen Bestimmungen abgeleitete
Produkthaftungspflicht für Sach- und Folgeschäden, die
ein Unternehmen durch eine Fehlerhaftigkeit des Produktes erleidet,
ist ausgeschlossen.
Der Kaufgegenstand bietet nur jene Sicherheit, die auf Grund von
Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen, Vorschriften des
Lieferwerkes über die Behandlung des Liefergegenstandes (Betriebsanleitung)
insbesondere im Hinblick auf die vorgeschriebene Überprüfung
und sonstigen gegebenen Hinweisen nach dem derzeitigen Stand der
Wissenschaft und Technik erwartet werden können. Der Vertragspartner
verzichtet im Vorhinein auf alle Regressrechte, die ihm gemäß §12
PHG gegen uns oder unsere Lieferanten zustehen würden.
8. Aufrechnung
Der Käufer ist nicht berechtigt, mit von ihm geltend gemachten
Ansprüchen gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen,
es sei denn, diese sind unsererseits anerkannt oder gerichtlich
rechtskräftig festgestellt worden; er verzichtet auf die Geltendmachung
eines Zurückbehaltungsrechtes am Kaufpreis.
9. Schlussbestimmungen
Für alle Streitigkeiten gilt ausschließlich Linz als
Gerichtsstand. Sind oder werden einzelne Teile dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig, so bleibt der
Rest hievon unberührt. Die betroffenen Bestimmungen sind durch
solche Regelungen zu ersetzen, die den ursprünglich beabsichtigten
Zweck am besten erfüllen. Die zwingenden Bestimmungen des
KSchG werden durch diese AGB nicht berührt. Die Rechtswirksamkeit,
Auslegung und Erfüllung der AGB sowie sämtliche Rechtsbeziehungen
unterliegen ausschließlich österreichischem Recht.
Stand: Jänner 2006
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